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NWB Nr. 1 vom Seite 17 Fach 3 Seite 8143

Versorgungsleistungen als Leibrenten oder dauernde Last

von Prof. Dr. Heinrich List, Präsident des BFH a. D., München

I. Sachverhalt

Mit Vertrag vom übertrug der Vater des Klägers dem Kläger das Grundstück X-Straße in A und das auf diesem Grundstück betriebene Möbelgeschäft. Der Kläger verpflichtete sich, seinen Eltern als Gesamtberechtigten eine monatliche Rente von 1 500 DM auf Lebenszeit zu zahlen, gesichert durch eine an den Lebenshaltungskostenindex gekoppelte Wertsicherungsklausel, die als Reallast in das Grundbuch eingetragen werden sollte; ferner räumte der Kläger den Eltern ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnrecht an der bisherigen Wohnung und ein Mitbenutzungsrecht an der Ferienwohnung ein; er verpflichtete sich schließlich, die Krankenkassenbeiträge für seine Eltern in der jeweils sich ergebenden Höhe zu zahlen.

Den Wert dieser Leistungen hat das FA wie folgt berechnet: Rente 89 388 DM, Wohnrecht 13 810 DM, Krankenversicherungsbeiträge 8 938 DM, insgesamt 112 136 DM.

Durch notariell beurkundeten Vertrag vom vereinbarte der Kläger mit seinen Eltern, daß die Möglichkeit einer Abänderung der Rentenvereinbarung nach § 323 ZPO ausdrücklich vorbehalten bleibe.

Im Streitjahr 1981 beantragte der Kläger eine dauernde Last in Hö...

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