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NWB Nr. 18 vom Seite 1324

War da nicht noch etwas mit der Datenschutz-Grundverordnung?

Aufsichtsbehörden machen Ernst und verhängen Bußgelder bei Verstößen gegen die DSGVO

Alexander Hamminger

In zwei Beiträgen [i]Wickert/Potthoff, Das neue Datenschutzrecht in der Steuerberaterkanzlei, 2018, NWB NAAAG-80585 (Hamminger, NWB 31/2017 S. 2364 und NWB 45/2018 S. 3313) wurde bereits über die wesentlichen datenschutzrechtlichen Grundsätze und die Erfahrungen während der ersten 100 Tage der Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) berichtet. Inzwischen liegen erste Informationen zur Tätigkeit der Aufsichtsbehörden und zu Bußgeldern, die diese wegen Verstößen gegen die DSGVO verhängt haben, vor. Hieraus können Rückschlüsse auf die künftige Tätigkeit der Aufsichtsbehörden und die Organisation der eigenen Praxis gezogen werden. Zudem könnte eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg zur Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs eines Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber ein Fingerzeig für die Aufsichtsbehörden sein, sich die Praxis der Speicherung von Daten der Arbeitnehmer außerhalb ihrer Personalakte näher anzuschauen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Vergangene, aktuelle und zu erwartende Tätigkeit der Aufsichtsbehörden

[i]Karenzfrist läuft abNach den aktuell verfügbaren Informationen über die Tätigkeit der Landesbeauftragten für den Datenschutz und der für den Datenschutz zuständigen Aufsichtsb...

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