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FG Köln 22.11.2018 4 K 2652/17, IWB 8/2019 S. 306

FG Köln | Zurückweisung eines im EU-Ausland ansässigen Bevollmächtigten zur Steuerberatung

(1) Eine zeitgleich mit einer Anfechtungsklage erhobene Nichtigkeitsfeststellungsklage ist unzulässig. (2) Legt der Kläger Einspruch ein und erhebt noch vor Ablauf der sechsmonatigen Frist des § 46 Abs. 1 Satz 2 FGO „verfrüht“ (Anfechtungs-)Klage, ist die Klage insoweit dennoch zulässig, wenn das beklagte Finanzamt den Einspruch vor Schluss der mündlichen Verhandlung durch Einspruchsentscheidung zurückweist. (3) Ob § 3a StBerG n. F. europarechtswidrig ist, kann dahinstehen, wenn der Kläger nicht nachweisen kann, dass die Voraussetzungen für eine aus der Dienstleistungsfreiheit (Art. 56, 57 AEUV) ableitbare Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen vorliegen (vgl. „X-Steuerberatungsgesellschaft“ NWB DAAAF-48482 und NWB RAAAF-87992).

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