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StuB 8/2019 S. 334

Reichweite der Verpflichtung zur Vorlage von elektronischen Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

(1) Die Befugnisse aus § 147 Abs. 6 AO stehen der Finanzbehörde gem. nrkr. NWB XAAAG-79352 (EFG 2018 S. 717; BFH-Az.: X R 8/18) nur in Bezug auf solche Unterlagen zu, die der Stpfl. nach § 147 Abs. 1 AO aufzubewahren hat (Anschluss an NWB LAAAD-28986, BStBl 2010 II S. 452). (2) Für Stpfl. mit selbstständigen oder gewerblichen Einkünften, die zulässigerweise gem. § 4 Abs. 3 EStG als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen, ist der sachliche Umfang der Aufbewahrungspflicht – und mithin zugleich der sachliche Umfang der Zugriffsbefugnis der Finanzbehörde nach § 147 Abs. 6 AO – im Regelfall auf solche Unterlagen begrenzt, die zum Verständnis und zur Überprüfung der für sie geltenden steuergesetzlichen Aufzeichnungspflichten, z. B. in § 4 Abs. 3 Satz 5, Abs. 7 EStG und...

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