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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 02 | Steuerabzug: Umstrittene Besteuerung digitaler Werbeumsätze bei deutschen Kunden ist vom Tisch

Einzelne Finanzämter – so etwa in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz – wollten die Kunden von Google, Facebook und Co. in die Pflicht nehmen und Quellensteuern auf Vergütungen erheben, die deutsche Werbetreibende an die internationalen Digitalkonzerne für die Platzierung von Werbung zahlen. Die massive Kritik an diesem seltsamen Vorhaben hat aber zu einem Umdenken geführt. Die Verwaltung ist erfreulicherweise zurückgerudert.

Es war das Steuer-Thema in den letzten Wochen: Einzelne Finanzämter – so etwa in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz – wollten Quellensteuern erheben auf Vergütungen, die deutsche Werbetreibende an Internetplattformen wie Google, Facebook und Co. für die Platzierung von Werbung zahlen. Die massive Kritik an diesem seltsamen Vorhaben hat aber zu einem Umdenken geführt. Die Verwaltung ist erfreulicherweise zurückgerudert.

Worum geht es? – In § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG ist geregelt: Inländische Einkünfte i. S. der beschränkten Steuerpflicht sind unter anderem Einkünfte aus der Überlassung der Nutzung von Verfahren, die im Inland genutzt werden. Das brachte pfiffige Finanzbeamte auf die Idee, dass es sich bei den Algorithmen,...

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