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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 23 | eBay-Verkäufe: Abgrenzung zwischen Liebhaberei und einer gewerblichen Tätigkeit

Mit der Abgrenzung zwischen Liebhaberei und einer gewerblichen Tätigkeit bei dem Verkauf über die Internetplattform eBay muss sich demnächst der BFH befassen. Das höchste deutsche Steuergericht muss klären, ob der über viele Jahre nachhaltig ausgeübte Handel mit Gebrauchsgegenständen aus Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen grundsätzlich als gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist. Im Streitfall waren die Auktionen jeweils mit dem Mindestgebot von 1 € bei eBay eingestellt worden.

Mit der Abgrenzung zwischen Liebhaberei und einer gewerblichen Tätigkeit bei dem Verkauf über die Internetplattform eBay muss sich demnächst der Bundesfinanzhof befassen. Das Verfahren ist nicht zuletzt deshalb interessant, weil es in der Vergangenheit in diesen Fällen ja meistens um die Umsatzsteuer ging, nicht aber um die Einkommensteuer.

Der X. Senat des BFH muss klären: Ist der über viele Jahre nachhaltig ausgeübte Handel mit Gebrauchsgegenständen aus Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen grundsätzlich als gewerbliche Tätigkeit einzustufen? Im Streitfall waren die Auktionen jeweils mit dem Mindestgebot von 1 € bei eBay eingestellt worden.

Konkret geht es auch um die Frage: Ab wann geht e...

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