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NWB Nr. 32 vom Seite 2505 Fach 3 Seite 7947

Verfassungswidrigkeit der Zinsbesteuerungspraxis

von Regierungsdirektor Dieter Carl, St. Ingbert, und Regierungsoberrat Joachim Klos, Saarbrücken

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I. Leitsätze

Das BVerfG hat seinem Urt. v. 27. 6. 1991 2 BvR 1493/89 zur Verfassungswidrigkeit der Zinsbesteuerungspraxis folgende Leitsätze vorangestellt:

1. Der Gleichheitssatz verlangt für das Steuerrecht, daß die Stpfl. durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleich belastet werden. Die Besteuerungsgleichheit hat mithin als ihre Komponenten die Gleichheit der normativen Steuerpflicht ebenso wie die Gleichheit bei deren Durchsetzung in der Steuererhebung. Daraus folgt, daß das materielle Steuergesetz in ein normatives Umfeld eingebettet sein muß, welches die Gleichheit der Belastung auch hinsichtlich des tatsächlichen Erfolges prinzipiell gewährleistet.

2. Hängt die Festsetzung einer Steuer von der Erklärung des Steuerschuldners ab, werden erhöhte Anforderungen an die Steuerehrlichkeit des Stpfl. gestellt. Der Gesetzgeber muß die Steuerehrlichkeit deshalb durch hinreichende, die steuerliche Belastungsgleichheit gewährleistende Kontrollmöglichkeiten abstützen. Im Veranlagungsverfahren bedarf das Deklarationsprinzip der Ergänzung durch das Verifikationsprinzip.

3. Gesamtwirtschaftliche G...

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