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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 14 | Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug beim Anlagebetrug mit nicht existierenden Blockheizkraftwerken

Der BFH hat entschieden, dass der Vorsteuerabzug aus einer geleisteten Vorauszahlung dem Erwerber eines (später nicht gelieferten) Blockheizkraftwerks nicht zu versagen ist, wenn zum Zeitpunkt der Zahlung die Lieferung als sicher erschien. Im Streitfall hatte eine Firmengruppe tatsächlich niemals beabsichtigt, die Blockheizkraftwerke zu liefern. Sie hatte vielmehr ein betrügerisches Schneeballsystem aufgebaut und wurde hierfür später strafrechtlich verurteilt.

Wir bleiben bei der Umsatzsteuer und kommen zu einem Urteil des Bundesfinanzhofs, bei dem es ebenfalls um die Frage ging, ob die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abzugsfähig ist.

Im Streitfall wollte ein Unternehmer von einer Firmengruppe ein Blockheizkraftwerk kaufen. Er bezahlte den Kaufpreis im Voraus. Das Mini-Kraftwerk wurde allerdings – wie in zahlreichen anderen Fällen – nicht geliefert. Die Verantwortlichen der Firmengruppe hatten dies tatsächlich auch niemals beabsichtigt. Sie hatten vielmehr ein betrügerisches Schneeballsystem aufgebaut und wurden hierfür später strafrechtlich verurteilt. Die auf Grund von Vorausrechnungen geleisteten Zahlungen waren verloren.

Das Finanzamt ließ den geltend gemachten ...

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