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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 9 K 9117/16 EFG 2019 S. 674 Nr. 9

Gesetze: AO § 218 Abs. 2, AO § 37 Abs. 2, InsO § 129, InsO § 143 Abs. 1, InsO § 144, UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2

Rückforderungsansprüche aufgrund der Anfechtung von Zahlungen des Steuerschuldners durch den Insolvenzverwalter sind keine Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis

Drei-Personen-Verhältnis bei Insolvenz einer Organgesellschaft

Leitsatz

Im Falle einer insolvenzrechtlichen Anfechtung von Zahlungen, die ein Schuldner auf Steuerforderungen geleistet hat, durch den Insolvenzverwalter kann über Rückgewähransprüche des Insolvenzverwalters aus § 143 InsO sowie über Ansprüche des Finanzamts auf Rückzahlung (vermeintlich) zu Unrecht an den Insolvenzverwalter ausgekehrter Geldbeträge nicht durch Erlass eines Abrechnungsbescheids im Sinne von § 218 Abs. 2 AO (und nachfolgend ggf. in einem finanzgerichtlichen Verfahren) entschieden werden. Nichts anderes gilt in dem sich infolge der Insolvenz einer Organgesellschaft ergebenden Drei-Personen-Verhältnis zwischen Finanzamt, Insolvenzverwalter und Organträger.

Fundstelle(n):
EFG 2019 S. 674 Nr. 9
HAAAH-12164

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 13.12.2018 - 9 K 9117/16

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