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Online-Beitrag vom

Nachträgliche Anschaffungskosten bei § 17 EStG

BMF äußert sich zum Eigenkapitalersatz nach MoMiG

Axel Höhmann

[i]Deutschländer, Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 17 EStG, Grundlagen NWB JAAAG-42489 Der BFH hat entschieden, dass mit der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG die gesetzliche Grundlage für seine bisherige Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Aufwendungen des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG entfallen ist. Das BMF hat nun sein Schreiben zu nachträglichen Anschaffungskosten bei § 17 EStG an die aktuelle BFH-Rechtsprechung angepasst ( NWB IAAAH-11666).

I. (Vermeidung einer) Inanspruchnahme des Gesellschafters als Bürge

[i]Folgen der BFH-RechtsprechungAufgrund der NWB VAAAG-58248, v.  - IX R 7/17 NWB UAAAG-77746 und v.  - IX R 5/15 NWB HAAAH-00046 führen Aufwendungen des Gesellschafters aus seiner Inanspruchnahme als Bürge für Verbindlichkeiten nicht mehr zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung. Dagegen stellen Aufwendungen des Gesellschafters aus einer Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme nachträgliche Anschaffungskosten auf seine Beteiligung dar.

II. Anwendung der geänderten BFH-Rechtsprechung

[i]Stichtagsregelung für Anwendung der bisherigen GrundsätzeDurch das MoMiG ist die gesetzliche Grundlage für die bisheri...

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