Online-Nachricht - Mittwoch, 10.04.2019

Brexit | Rentenansprüche bei einem "No Deal" (Kommission)

Sollte das Vereinigte Königreich die Europäische Union ohne ein Abkommen verlassen, will die EU-Kommission EU-Bürger und britische Staatsangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat leben oder gelebt oder gearbeitet haben, schützen. Dazu hat sie eine Reihe von Notfallmaßnahmen ergriffen.

Hierzu führt die Kommission u.a. weiter aus:

Zum Schutz der Sozialversicherungsansprüche in Situationen, die vor dem Austrittsdatum liegen, hat die Kommission eine EU-Verordnung vorgeschlagen, die bereits vom Europäischen Parlament und vom Rat genehmigt wurde.

Zusätzlich zur Verordnung hat sie mit den EU-27-Mitgliedstaaten zusammengearbeitet, um einen gemeinsamen Ansatz zu gewährleisten. Die EU-Kommission hat den Mitgliedstaaten empfohlen, nationale, einseitige Maßnahmen zu ergreifen, um unter anderem weiterhin Altersrenten an Personen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich auszuzahlen und laufende medizinische Behandlungen durchzuführen.

Hinweis:

Weitere Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie der Pressemitteilung der Kommission v. 9.4.2019.

Quelle: EU-Kommission online (il)

Fundstelle(n):
NWB DAAAH-11954