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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 1020/16

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) darüber, ob die Beigeladene zu 1) in ihrer Tätigkeit als Raumpflegerin für den Kläger im Zeitraum vom 1.7.2008 bis zum 30.6.2011 der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, in der sozialen Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung unterlegen hat.

Fundstelle(n):
LAAAH-11759

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 23.01.2019 - L 8 R 1020/16

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