IWB Nr. 7 vom Seite 1

Keine Formel für das neue Taxopia

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

Viel [i]„Fairer Anteil an Steuern“ – was ist schon fair?ist in jüngeren Steuerdebatten von Fairness die Rede. Der deutsche Staat, mit Echo von der OECD, fordert seinen „fairen Anteil an Steuern“. Im Jahr 2018 wurden in Deutschland rund 713 Mrd. Euro vereinnahmt (ohne Gemeindesteuern). Fair genug? Ein Fachmedium für Steuerexperten nimmt in einer solchen Debatte tendenziell die Geber-Perspektive ein. Zwar gibt es Unternehmer wie den SAP-Mitgründer Dietmar Hopp, die auch 80 % Steuern zahlen würden. Das ist ein schöner Zug und ein sicheres Indiz. Wie heißt es? „Reich ist man erst, wenn es einem egal ist, wie viel das Finanzamt nimmt.“ Diese taxonome Nonchalance ist aber selten. Der Beruf des Steuerberaters ist Ausdruck einer anderen Sicht. Darin hat er überhaupt den Grund und die Rechtfertigung seiner Existenz.

[i]BDI fordert maximalen Steuersatz von 25 Prozent für UnternehmenDie Mehrheit der deutschen Unternehmen dürfte sich hier eher durch den BDI vertreten fühlen. Er fordert, dass die Steuerbelastung sinken muss, wenn Deutschland wettbewerbsfähig bleiben soll. Die Steuerlast soll maximal 25 % betragen. Das Steuerrecht soll strukturell reformiert werden. Auch die politische Opposition weist in Teilen darauf hin, dass auch die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen in Deutschland zu verbessern seien. Dazu folgt der Hinweis, dass die letzte Unternehmensteuerreform schon über zehn Jahre zurückliegt. Entsprechend groß sind die Erwartungen. Die geplante steuerliche Forschungsförderung allein ist sicher nicht die Formel für das vom BDI erhoffte Taxopia.

[i]Bundesregierung, Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP zur Unternehmensbesteuerung, BT-Drucks. 19/6308 unter http://go.nwb.de/qc357Der dritte Platz Deutschlands im Global Competitiveness Report 2018 des Weltwirtschaftsforums (nach den USA und Singapur) beruht sicher nicht auf dem deutschen Steuerrecht. Aus einer Antwort des BMF geht u. a. hervor, dass der durchschnittliche Hebesatz der Gewerbesteuer seit 2008 von 388 auf 402 (2017) gestiegen ist. Zwar fallen die Gewerbesteuerhebesätze in die Finanzautonomie der Kommunen, doch sperren sich nicht nur diese gegen Änderungen einzelner Steuertatbestände im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung oder deren fiskalisch günstige Auslegung (s. zu für die Steuerpflichtigen erfreulichen jüngsten Entscheidungen zur Gewerbesteuerpflicht des Hinzurechnungsbetrags Gebhardt/Krüger ab ).

Die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung ist seit Langem dringend reformbedürftig (s. dazu auch Höring ab ). Daher richten sich im Zuge der überfälligen ATAD-Umsetzung die Hoffnungen darauf, dass wenigstens diese nun zeitgemäß ausgestaltet wird. Mit der Veröffentlichung der Entwürfe wird bis Mai gerechnet.

Ich wünsche Ihnen viele hilfreiche Erkenntnisse

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 7 / 2019 Seite 1
NWB KAAAH-11648