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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 6 K 812/18

Gesetze: UStG § 2 Abs. 1; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; AO § 41

Umsatzsteuerrechtliche Zurechnung einer Jagdverpachtung durch eine Hauberggenossenschaft als Personengesellschaft

Leitsatz

  1. Die Umsätze im Zusammenhang mit der grundsätzlich als unternehmerisch im Sinne von § 2 Abs. 1 UStG zu beurteilenden mehrjährigen Verpachtung eines Eigenjagdbezirks durch einen Forstwirt im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 9 UStG stellt keine nach § 24 UStG begünstigten land- und forstwirtschaftlichen Umsätze dar, da das Jagdrecht dem Grundstückseigentümer unabhängig von der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung seines Grundbesitzes zusteht und die Jagdverpachtung in erster Linie der Erzielung von zusätzlichen Pachteinnahmen dient.

  2. Eine seit Jahren als Hauberggenossenschaft auftretende Personenvereinigung, die über ein faktisch gelebtes Statut in offenbar analoger Anwendung der Vorschriften der Haubergordnung mit dezidierten Vertretungsregelungen und einem Mitgliedergremium verfügt und auch im sonstigen Rechtsverkehr seit langem im eigenen Namen nach außen auftritt, ist selbst als zivilrechtlich partiell rechtsfähige Personenmehrheit anzusehen.

Fundstelle(n):
CAAAH-11642

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 22.01.2019 - 6 K 812/18

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