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BFH 23.01.2019 XI R 21/17, BBK 9/2019 S. 399

Umsatzsteuer | BFH bestätigt Erstattung von § 13b-Umsatzsteuer an Unternehmer

Der BFH bestätigt seine aktuelle Rechtsprechung zur Korrektur der Umsatzsteuer, die zu Unrecht nach § 13b UStG bis 2013 an das Finanzamt abgeführt worden ist.

In dem aktuellen Urteil ging es um einen Malermeister, der nebenbei Wohnungen vermietete und zwischen 2009 bis 2011 Instandhaltungsmaßnahmen an seinen Wohnungen durchführen ließ. Die Umsatzsteuer für diese Baumaßnahmen führte er nach § 13b UStG an das Finanzamt ab. Nun beantragte er die Minderung der Umsatzsteuer 2009 bis 2011.

Der [i]Finanzamt kann sich nicht auf Treu und Glauben berufen BFH gab dem Kläger Recht und führte aus, dass der Kläger keine weiteren Voraussetzungen erfüllen muss: Weder darf das Finanzamt verlangen, dass der Kläger zunächst die Umsatzsteuer an den Bauunternehmer nachentrichtet, noch darf das Finanzamt die Minderung der Umsatzsteuer unter Hinweis auf Treu u...

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