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NWB Nr. 28 vom Fach 3 Seite 6877

Besteuerung verlorener Baukostenzuschüsse beim Vermieter

von Prof. Dr. Hugo von Wallis, Präsident des BFH a. D., München

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

I. Die steuerrechtliche Behandlung der Baukostenzuschüsse im gewerblichen Bereich

1. Die Baukostenzuschüsse als Betriebseinnahme beim Empfänger

Im Rahmen eines BV (§ 2 Abs. 1 Nr. 1-3 EStG) sind bürgerlich-rechtlich (vgl. BGHZ Bd. 29, 289; s. a. NJW 1959 S. 872) verlorene Baukostenzuschüsse den Mietvorauszahlungen gleichzusetzen; es handelt sich grds. um Betriebseinnahmen - es sei denn, daß gesetzlich etwas anderes bestimmt ist (wie z. B. bei der InvZ nach § 5 S. Abs. 2 InvZulG). Bei Bilanzierenden lautet die Frage, ob der Zuschuß erfolgsneutral oder erfolgswirksam zu vereinnahmen ist oder ob ein Wahlrecht besteht. Im Falle einer erfolgswirksamen Vereinnahmung ist fraglich, ob Realisierung sofort in voller Höhe oder sukzessive über mehrere Perioden verteilt vorzunehmen ist.

2. Durch die Verwaltung zugelassenes Aktivierungswahlrecht

Stehen die Zuschüsse in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Anschaffung eines zum Anlagevermögen gehörenden Wirtschaftsguts, so hat der Stpfl. nach dem (BStBl 1966 III S. 167; Abschn. 34 EStR) grds. ein Wahlrecht, ob er di...BStBl II S. 591

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