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FG Niedersachsen 06.04.2018 7 K 253/17, NWB 15/2019 S. 1004

Einkommensteuer | Kindergeld bei einheitlicher mehraktiger Berufsausbildung zum geprüften Bankfachwirt

Das Niedersächsische entschieden, dass bei planmäßiger Ausbildung zum geprüften Bankfachwirt im Anschluss an die Ausbildung zum Bankkaufmann (zum frühestmöglichen Studienbeginn) eine mehraktige einheitliche Berufsausbildung vorliegt, sodass die nach dem Abschluss der Ausbildung zum Bankkaufmann ausgeübte Vollzeiterwerbstätigkeit dem Anspruch auf Kindergeld nicht entgegensteht.

Anmerkung:

Dass für den ebenfalls absolvierten Abschluss „Geprüfter Bankfachwirt IHK“ eine zweijährige Berufstätigkeit nach dem Abschluss der Bankausbildung erforderlich ist, ist unschädlich, weil die Abschlüsse „Bankfachwirt“ und „Geprüfter Bankfachwirt IHK“ voneinander unabhängig sind, für den Abschluss „Bankfachwirt“ keine Berufstätigkeit nach dem Abschluss der Bankausbildung erforderli...

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