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BFH 20.11.2018 VIII R 37/15, StuB 7/2019 S. 290

Einkommensteuer | Anerkennung von Verlusten aus Knock-out-Zertifikaten

Kommt es bei Knock-out-Zertifikaten zum Eintritt des Knock-out-Ereignisses, können die Anschaffungskosten dieser Zertifikate nach der ab geltenden Rechtslage im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen als Verlust berücksichtigt werden, ohne dass es auf die Einordnung als Termingeschäft ankommt (Bezug: § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 Satz 1 und 5, Abs. 6, Abs. 9 EStG).

Praxishinweise

Knock-Outs sind Hebel-Produkte, mit denen Anleger sowohl auf steigende als auch auf fallende Kurse von Aktien, Indizes, Rohstoffen oder Währungen setzen können. Knock-Outs verfallen in dem Moment, zu dem die Notierung ein vorher festgelegtes Kursniveau, K.O.-Schwelle genannt, über- oder unterschreiten. Sofern es sich um ein Termingeschäft handelt, ist...BStBl 2016 II S. 159BStBl 2012 II S. 454

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