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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 1 K 1828/17

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1; UStG § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5

Anforderungen an die Leistungsbeschreibung zum Vorsteuerabzug bei Waren im Niedrigpreissegment

Leitsatz

1. Für den Bereich des Handels mit Kleidungsstücken, speziell: Freizeitkleidung im Niedrigpreissegment, reicht die bloße Angabe einer Gattung (z.B. Hose, Bluse) auf der Rechnung für eine hinreichende Leistungsbeschreibung, die zum Vorsteuerabzug berechtigt, nicht aus.

2. Erforderlich ist eine Beschaffenheitsbeschreibung dergestalt, dass die zu einer Identifizierung notwendigen und erforderlichen Merkmale beschrieben werden, z.B. durch Angabe der Herstellerangaben, Angabe eines etwaigen Eigennamens, oder über Modelltyp, Farbe und Größe sowie unter Bezugnahme auf eine Artikel- oder Chargennummer.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

ECLI Nummer:
ECLI:DE:FGHE:2018:0619.1K1828.17.00

Fundstelle(n):
SAAAH-10938

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 19.06.2018 - 1 K 1828/17

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