Anforderungen an die Leistungsbeschreibung zum Vorsteuerabzug bei
Waren im Niedrigpreissegment
Leitsatz
1. Für den Bereich des Handels mit Kleidungsstücken, speziell: Freizeitkleidung im Niedrigpreissegment, reicht die bloße Angabe
einer Gattung (z.B. Hose, Bluse) auf der Rechnung für eine hinreichende Leistungsbeschreibung, die zum Vorsteuerabzug berechtigt,
nicht aus.
2. Erforderlich ist eine Beschaffenheitsbeschreibung dergestalt, dass die zu einer Identifizierung notwendigen und erforderlichen
Merkmale beschrieben werden, z.B. durch Angabe der Herstellerangaben, Angabe eines etwaigen Eigennamens, oder über Modelltyp,
Farbe und Größe sowie unter Bezugnahme auf eine Artikel- oder Chargennummer.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:FGHE:2018:0619.1K1828.17.00
Fundstelle(n): SAAAH-10938
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 19.06.2018 - 1 K 1828/17
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