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NWB Nr. 14 vom Seite 937

BMF-Entwurf zu Vorgaben für Kassen ab 2020

[i] DStV, Online-Mitteilung v. 14.3.2019 Ab gelten verschärfte Regelungen bei der Nutzung bestimmter elektronischer Kassen – so sieht es § 146a AO vor. Das dazugehörige Anwendungsschreiben hat das BMF am in einer Entwurfsfassung an die Verbände versandt. Es ist das Dritte im Bunde – letztes Jahr wurden bereits die Schreiben zur Einzelaufzeichnungspflicht sowie zur Kassen-Nachschau veröffentlicht. Die Finanzverwaltung vervollständigt damit ihre Auffassung zu den gesetzlichen Neuerungen durch das sog. Kassengesetz. In seiner Stellungnahme S 03/19 zu dem Entwurf identifiziert der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) fachlichen Nachbesserungsbedarf und adressiert darüber hinaus die Nöte der Praxis.

Die Zeit für die Umsetzung wird knapp

[i] Geuenich/Rbib, NWB 37/2018 S. 2724Betroffene Kassen müssen ab dem Stichtag mittels einer sog. technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vor Manipulationen geschützt sein. Die eingesetzte TSE muss durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein. Für die Umrüstung der schätzungsweise über zwei Millionen vom Gesetz erfassten Kassen (vgl. BT-Drucks. 18/9535 S. 16) verbleiben weniger als zehn

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BMF-Entwurf zu Vorgaben für Kassen ab 2020

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