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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 BA 95/18

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Betriebsprüfungsbescheides der Beklagten (§ 28p Abs. 1 Satz 5 Sozialgesetzbuch Viertes Buch [SGB IV]), mit dem diese die Klägerin auf Nachentrichtung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen wegen Beschäftigung des Beigeladenen zu 1) in Anspruch genommen und dessen Versicherungspflicht in sämtlichen Zweigen der Sozialversicherung festgestellt hat.

Fundstelle(n):
YAAAH-10693

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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 05.12.2018 - L 8 BA 95/18

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