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Verfahrensrechtsänderungen zum Jahresende 2001
Zum Jahresende 2001 traten drei Änderungsgesetze in Kraft, die die AO und das EGAO (sowie die FGO) erneuerten: das Steueränderungsgesetz 2001 - StÄndG 2001 - vom (BGBl 2001 I S. 3794), das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz - UntStFG - vom (BGBl 2001 I S. 3858) und das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz - StVBG - vom (BGBl 2001 I S. 3922). Viele Änderungen sind ”Rechtskosmetik” (Stichworte: Anpassung an den Zollkodex, Überarbeitung des gesetzlichen Inhaltsverzeichnisses), andere sind sachlich von erheblicher Bedeutung. Nachfolgend werden die Gesetzesänderungen entsprechend dem Aufbau der Normen erläutert. Soweit nicht besonders ausgeführt, sind die Rechtsänderungen am 23. 12. 2001 (Artikel 39 Abs. 1 des StÄndG 2001) in Kraft getreten und in allen anhängigen Verfahren anzuwenden.
I. Anpassung der AO an den Zollkodex
Der Verkehr mit Waren über die Grenze des Zollgebiets der Europäischen Gemeinschaften sowie über die Freizonengrenzen wird amtlich überwacht. Die Überwachung sichert insbesondere die Erhebung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sowie die Einhaltung des Zollrechts. Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sind die im Zollkodex geregelten Abgaben, die Einfuhrumsatzsteuer sowie die für eingeführte Waren zu erhebenden ...