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FG München 25.10.2018 14 K 2379/16, BBK 11/2019 S. 499

Umsatzsteuer | Umsatzgrenze für Ist-Besteuerung im Gründungsjahr

Für die Frage, ob die Umsatzgrenze von 500.000 € für die Ist-Besteuerung überschritten wird, kommt es auf den voraussichtlichen Umsatz im Gründungsjahr an, der bei einer unterjährigen Gründung auf den Jahresumsatz hochzurechnen ist.

Macht der Unternehmer unrichtige Angaben zum voraussichtlichen Umsatz im Gründungsjahr, kann [i]Rücknahme der Gestattung der Ist-Besteuerung das Finanzamt die Gestattung der Ist-Besteuerung rückwirkend zurücknehmen gem. § 130 Abs. 2 Nr. 3 AO. Auf Fahrlässigkeit oder Vorsatz kommt es bei den unrichtigen Angaben nicht an.

Hinweis:

[i]Hochrechnung auf einen Jahresumsatz Nach § 20 Satz 1 Nr. 1 UStG kommt es bei der Ist-Besteuerung an sich auf den Gesamtumsatz im vorangegangenen Jahr an. Dies gilt aber nicht im Jahr der Eröffnung des Unternehmens. Hier wird der voraussichtliche Umsatz des Eröffnungsjahres zugrunde gelegt und – wenn die Eröffnung erst im Laufe des Jahres erfolgt – über den Ver...

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