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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 1 K 655/16 EFG 2019 S. 802 Nr. 10

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7; KStG § 8b Nr. 1; DBA USA § 11 Abs. 1

Qualifizierung der Erträge einer inländischen Kapitalgesellschaft von ihrer US-amerikanischen Schwestergesellschaft aus Vorzugsaktien eines FASIT als Zinsen oder Dividenden

Leitsatz

1. Sind nicht der Gewinn oder das Gesamtvermögen der Gesellschaft, sondern nur die wirtschaftlichen Kerngrößen des von der Gesellschaft gegründeten FASIT Bezugsgröße für den Zahlungszufluss, ist der Zahlungszufluss als Zins zu qualifizieren.

2. Der Zahlungszufluss aus dem FASIT ist auch deshalb als Zins zu qualifizieren, da er sich nicht am Gewinn sondern ausschließlich an der Entwicklung des volkswirtschaftlichen Basiszinssatzes ausrichtet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStZ 2019 S. 448 Nr. 13
EFG 2019 S. 802 Nr. 10
IWB-Kurznachricht Nr. 12/2019 S. 466
NAAAH-10568

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 30.01.2018 - 1 K 655/16

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