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Änderungen durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen
Am ist das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen in Kraft getreten (BGBl 2000 I S. 1034 ff.). Das Gesetz konzentriert sich auf eine Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen. Die noch ausstehenden zivilrechtlichen Verbesserungen sollen in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht werden (vgl. hierzu Hertel, ZRP 2000 S. 387). Das Gesetz geht zurück auf den von der damaligen Oppositionsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf (BT-Drucks. 13/9320 v. ), der auch zunächst die Grundlage für das von den Regierungsfraktionen eingebrachte und vom Bundestag am verabschiedete Gesetz (BT-Drucks. 14/3010 v. 22. 3. 2000) bildete. Im weiteren politischen Abstimmungsprozess fanden die dort vorgesehenen Regelungen jedoch aus unterschiedlichen Gründen weder bei den SPD- noch bei den CDU-geführten Ländern ungeteilte Zustimmung, so dass der Bundesrat mit den Stimmen aller Länder den Vermittlungsausschuss anrief (BR-Drucks. 205/00). Im Vermittlungsverfahren wurde ein Kompromiss erzielt, bei dem einzelne Vorschläge aus verschiedenen Gesetzesanträgen der CDU-geführten Länder berücksichtigt wurden. So geht insbesonde...