2. Handelt es sich bei den theoretischen und praktischen Unterweisungen der Fahrschüler um gleichwertige und wirtschaftlich untrennbar miteinander verbundene Teilleistungen (einheitliche Leistung), die sich inhaltlich aufeinander beziehen?
Das Verfahren V R 38/16 ruhte gemäß Vorlagebeschluss vom bis zur Entscheidung des EuGH.
Das Verfahren V R 38/16 wurde wieder aufgenommen und wird unter dem Az. V R 7/19 fortgeführt.
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