Betriebsvermögen; Erbschaftsteuer; junges Verwaltungsvermögen; Wertpapierdepot
Rechtsfrage
"Junges Verwaltungsvermögen" i.S. des § 13b Abs. 2 Satz 3 ErbStG im Falle eines Aktivtauschs:
Handelt es sich nicht nur um "Junges Verwaltungsvermögen", wenn es innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren eingelegt wurde, sondern auch, wenn das Verwaltungsvermögen innerhalb von 2 Jahren aus betrieblichen Mitteln angeschafft oder hergestellt wurde (sog. Aktivtausch oder Umschichtung)?
Gesetze: ErbStG § 13b Abs 2 S 3, ErbStG § 13b Abs 1, ErbStG § 13a, ErbStG § 19a
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.03.2019):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
WAAAH-10270