Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 6a GrEStG bei Verschmelzung von Anteilen an einer Gesellschaft im Privatvermögen?
Werden "Herrschende Rechtsträger", die keine Unternehmer sind, weil sie die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 UStG nicht erfüllen, von der Steuervergünstigung des § 6a GrEStG nicht erfasst?
Das Verfahren II R 50/13 war durch Beschluss vom ausgesetzt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen II R 15/19 (II R 50/13) fortgeführt, nachdem der EuGH in dem Verfahren C-374/17 durch Urteil vom entschieden hat.
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