Online-Nachricht - Donnerstag, 14.03.2019

Brexit | Weitere Notfallregelungen für "No Deal"-Brexit (Kommission)

Das Europäische Parlament hat am eine Reihe von Notfallregelungen in den Bereichen Reise, Luft- und Straßenverkehr, Erasmus, soziale Sicherheit und Fischerei für den Fall eines Brexits ohne Abkommen angenommen. Auch das PEACE-Programm der EU zum Aufbau konfessions- und grenzübergreifender Beziehungen in Irland und Nordirland soll im Falle eines No Deals bis Ende 2020 weiterlaufen.

Hintergrund: Das britische Unterhaus hat das zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich verhandelte Austrittsabkommen bisher nicht ratifiziert. Um auf alle Szenarien vorbreitet zu sein, setzt die EU ihrerseits deshalb auch ihre No-Deal-Vorbereitungen fort. Zu Spekulationen über eine mögliche Verschiebung des britischen Austritts aus der EU erklärte Kommissionssprecher Margaritis Schinas heute in Brüssel, dass eine solche Entscheidung in der Hand der EU27 liege. Deren Staats- und Regierungschefs müssten auf Basis eines – bisher nicht gestellten – britischen Antrags auf eine Verlängerung über den 29. März hinaus entscheiden.

Hierzu führt die EU-Kommission u.a. weiter aus:

Seit Dezember 2017 hat die Europäische Kommission im Rahmen der Brexit-Vorbereitungen insgesamt 19 Vorschläge vorgelegt, damit Bürger und Unternehmen möglichst wenig unter einem „harten“ Brexit leiden müssten. Parlament und der Rat haben sich über 17 Vorschläge geeinigt oder sie förmlich angenommen, bei zwei Vorschlägen laufen die Arbeiten noch.

Zu den heute angenommenen Regelungen gehören rechtliche Garantien für derzeitige Erasmus-Studenten und Lehrer im oder aus dem Vereinigten Königreich, um ihre laufenden Stipendien im Ausland abzuschließen, die weitere Finanzierung des PEACE-Programms in Nordirland sowie Bestimmungen zur Aufrechterhaltung grundlegender Dienste im Luft-, Reisebus- und Güterkraftverkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Zudem soll Fischern der gegenseitige Zugang zu britischen und EU-Gewässern über ein vereinfachtes Verfahren bis Ende 2019 gesichert werden, und ihnen sollen Ausgleichszahlungen gewährt werden, wenn sie plötzlich nicht mehr in britischen Gewässern fischen können.

Weitere Informationen hierzu hat die EU-Kommission auf ihrer Homepage veröffentlicht.

Quelle: EU-Kommission online (il)

Fundstelle(n):
NWB KAAAH-09805