Online-Nachricht - Mittwoch, 13.03.2019

Grundsteuer | Auswirkungen für landwirtschaftliche Nutzflächen (Bundesregierung)

Die Bundesregierung hat auf die Frage geantwortet, wie sich die vereinbarten Eckpunkte zur Grundsteuerreform auf die Besteuerung landwirtschaftlicher Nutzflächen auswirken würden.

Hierzu die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Christine Lambrecht v. :

  • Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, die Grundsteuer aufkommensneutral zu reformieren. Das Gesamtaufkommen aus der Grundsteuer soll auf dem heutigen Niveau stabil bleiben. Die Neubewertung nach den Vorgaben des Grundgesetzes wird zu einer Nachholung der tatsächlichen Wertentwicklung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes seit führen. Um jedoch das Ziel der Aufkommensneutralität zu erreichen, sollen die – im ersten Schritt – ermittelten Grundbesitzwerte in einem zweiten Schritt durch die radikale Absenkung der Steuermesszahl korrigiert werden. Damit wird die Voraussetzung geschaffen, dass das bundesweite Gesamtaufkommen der Grundsteuer A aus gesamtstaatlicher Sicht, trotz geänderter Grundbesitzwelle für die Land- und Forstwirtschaft, konstant bleibt.

  • Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens soll nach den Eckpunkten der Finanzminister v. gemäß dem Gesetzentwurf des Bundesrates (Bundesratsdrucksache 515/16) erfolgen. Der Gesetzentwurf des Bundesrates berücksichtigt die traditionelle Abgrenzung und Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens unter Berücksichtigung der Wiedervereinigung Deutschlands.

  • Die Details der Umsetzung werden derzeit noch innerhalb der Bundesregierung geprüft.

Quelle: BT-Drucks. 19/8082, Antwort auf die Frage der Abgeordneten Carina Konrad (FDP) (Ls)

Fundstelle(n):
NWB QAAAH-09586