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IWB Nr. 6 vom Seite 250

Gesetzgeber klärt Fragen für britische Limited durch den Brexit

Die steuerrechtlichen Konsequenzen aus dem Austritt Großbritanniens aus der EU

Dr. Florian Holle und Dr. Martin Weiss

Der Bundestag hat das Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG) verabschiedet. Im Rahmen der Beratungen im Finanzausschuss hat der Gesetzentwurf noch einige Änderungen erfahren. Hier sollen allein die Änderungen mit Bezug zu britischen private companies limited by shares (Limiteds oder Ltd.) angesprochen werden. Diese lassen einen Willen des Gesetzgebers, die deutschen Steuerpflichtigen vor den möglichen steuerlichen Folgen des Brexit zu schützen, deutlich erkennen.

Kernaussagen
  • Entgegen dem gesellschaftsrechtlichen Reflex, welcher eine Limited nach dem Brexit als Personengesellschaft (OHG oder GbR) behandelt, bleibt eine Limited auch nach einem Brexit Subjekt der Körperschaftsteuer (§ 12 Abs. 4 KStG).

  • Bereits der Regierungsentwurf des Brexit-StBG enthielt eine Regelung, dass allein der Brexit nicht zu einer Auflösungsfiktion einer in Deutschland ansässigen Limited führt (neuer § 12 Abs. 3 Satz 4 KStG).

  • § 1 Abs. 2 Satz 3 UmwStG stellt sicher, dass die neu geschaffene Möglichkeit einer grenzüberschreitenden Umwandlung einer Limited in eine Personengesellschaft (§ 122m UmwG) auch im sachlichen Anwendungsbereich des Umwandlungssteuergesetzes liegt.

I. Einleitung

Das [i]Steuerliche Fragen der Trennung sind unabhängig vom Tag des wirksamen Brexit Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat mit seiner Austrittserklärung v.  nach Art. 50 EUV den Prozess zum so...

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