Online-Nachricht - Mittwoch, 13.03.2019

Einkommensteuer | Anerkennung von Verlusten aus Knock-out-Zertifikaten (BFH)

Kommt es bei Knock-out-Zertifikaten zum Eintritt des Knock-out-Ereignisses, können die Anschaffungskosten dieser Zertifikate nach der ab geltenden Rechtslage im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen als Verlust berücksichtigt werden, ohne dass es auf die Einordnung als Termingeschäft ankommt (; veröffentlicht am ).

Sacherhalt: Streitig ist, ob Verluste aus dem Erwerb sog. Knock-out-Zertifikate nach Einführung der Abgeltungsteuer einkommensmindernd zu berücksichtigen sind. Streitjahr ist das Jahr 2011. Das FG Düsseldorf hatte die Verluste in erster Instanz anerkannt. Hiergegen wendet sich das FA u.a. mit dem Argument, ein Forderungsausfall werde auch nach Einführung der Abgeltungsteuer nicht von § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 i.V.m. Satz 2 EStG erfasst.

Der BFH folgte der Auffassung des FG und gab der Klage statt:

Hinweis:

Das Urteil ist eine Fortsetzung der Rechtsprechung des BFH, dass seit Einführung der Abgeltungssteuer grundsätzlich sämtliche Wertveränderungen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen zu erfassen sind und dies gleichermaßen für Gewinne und Verluste gilt (vgl. zum insolvenzbedingten Ausfall einer privaten Darlehensforderung, s. hierzu auch s. hierzu auch ).

Quelle: sowie BFH, Pressemitteilung v. ; NWB Datenbank (il)

Fundstelle(n):
NWB SAAAH-09568