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Steuerliche Sonderfragen bei Organschaftsverhältnissen
Organschaftsverhältnisse sind aus steuerlicher Sicht bei der KSt, GewSt und USt von Bedeutung. Im Ertragsteuerrecht gelten für Organschaftsverhältnisse allgemeine Normen modifizierende Vorschriften, die den Besonderheiten der Organschaft Rechnung tragen sollen. Die ertragsteuerliche Bemessungsgrundlage wird bei den jeweiligen Organgesellschaften gesondert ermittelt und in einem zweiten Schritt dem Organträger zugerechnet (Zurechnungstheorie). Im Umsatzsteuerrecht werden die Organgesellschaften dagegen nicht als eigenständige Unternehmer angesehen mit der Folge, daß ihre Umsätze als Lieferungen oder sonstige Leistungen des Organträgers zu klassifizieren sind (Einheitstheorie).
Die fehlende Existenz einer einheitlichen Organtheorie bringt es mit sich, daß in der Praxis viele Fragen zu dem als äußerst komplex angesehenen Rechtsgebiet der steuerlichen Organschaft bestehen. In diesem Beitrag sollen ausgewählte, praxisbezogene Problempunkte beleuchtet werden.
I. Körperschaftsteuer
1. Zur Anerkennung der Organschaft bei Holdingkonstruktionen
Eine körperschaftsteuerliche Organschaft liegt vor, wenn die Organgesellschaft vom Beginn des Wj an ununterbrochen finanz...