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NWB Nr. 15 vom Seite 1375 Fach 2 Seite 5983

Kunst und Steuern

von Dr. Wolfgang Boochs, Willich

Das geltende Steuerrecht setzte der privaten Kunstförderung lange Zeit Grenzen. Seit Jahren haben die Kulturpolitiker deshalb besondere Vergünstigungen für Kunst und Kultur gefordert, um das private Engagement von Bürgern und Mäzenen auf diesen Gebieten durch steuerliche Anreize zu fördern. Gefordert wurden insbesondere eine Verbesserung beim Spendenabzug, bei der Vermögensteuer und bei der Erbschaftsteuer.

Mit dem Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz v. (BGBl I S. 2775) ist der Gesetzgeber dieser Forderung ab dem Veranlagungszeitraum 1991 nachgekommen. Das Anliegen dieses Gesetzes gibt am besten die Gesetzesbegründung wieder: ”Staatliche Unterstützung ist dort zu gewähren, wo die Kräfte des einzelnen nicht ausreichen, um den Bestand unserer Kultur zu sichern und an nachkommende Generationen weiterzugeben. Hierzu gehört, daß der Staat nach seinen Möglichkeiten unter Beachtung der kulturellen Vielfalt Kultur und Künste mit Einrichtungen ebenso wie die Künstler fördert und die Voraussetzungen für die Förderung durch andere schafft und erleichtert. Es bedarf daher der Ermutigung für privates Mäzenatentum, damit in Anlehnung an die Regelungen anderer westlicher L...

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