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BFH 25.07.2018 XI B 103/17, StuB 5/2019 S. 211

Umsatzsteuer | Zur Umsatzsteuerbarkeit der Leistungen eines Teilnehmers an einer Fernsehshow

(1) Es ist durch die Rechtsprechung des EuGH (Urteil Bastova vom - C-432/15 NWB UAAAF-89465, UR 2016 S. 913) und des NWB WAAAG-60390, BFHE 259 S. 175 = Kurzinfo StuB 2017 S. 874 NWB FAAAG-62344) geklärt, dass ein „Umsatz gegen Entgelt“ das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen dieser Leistung und einer tatsächlich vom Stpfl. empfangenen Geldleistung voraussetzt. (2) Wird für die Teilnahme an einem Wettbewerb weder ein Antrittsgeld noch eine andere unmittelbare Vergütung gezahlt und erhalten nur Teilnehmer mit einer erfolgreichen Platzierung ein Preisgeld, kann nicht davon ausgegangen werden, dass für die (bloße) Teilnahme eine tatsächliche Gegenleistung erbracht wird (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1 UStG; § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO). S. 212

Praxishinweise

(1) Im Urte...

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