Steuerrecht aktuell Spezial Steuererklärungen 2018

1. Aufl. 2019

ISBN der Online-Version: sta119
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-67412-9

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Steuerrecht aktuell Spezial Steuererklärungen 2018 (1. Auflage)

Teil D: Einkünfte aus selbständiger Arbeit – Anlage S


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Seite
I.
Vordruck
258
 
II.
Gesetzesänderungen und neue Verwaltungsanweisungen
261
1.
Gesetzesänderungen
261
2.
Neue Verwaltungsanweisungen
261
2.1
BMF-Schreiben
261
2.2
Sonstige Verwaltungsanweisungen
261
 
III.
ABC der Einkünfte aus selbständiger Arbeit
262S. 258

I. Vordruck – Anlage S

S. 259

S. 260

▶Hinweis

Anlage S – Einkünfte aus selbständiger Arbeit: Jeder Ehegatte mit Einkünften aus selbständiger Arbeit hat eine eigene Anlage S abzugeben. Im Folgenden werden die Änderungen der Anlage S 2018, die nicht nur redaktioneller Art sind, gegenüber der Anlage S 2017 dargestellt.

  • Zeile 13 (Änderung): In der Zeilenbeschreibung wurde zusätzlich ein Verweis auf die Zeilen 10 und 11 der Anlage S aufgenommen, da auch in diesen Zeilen positive Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 4 UmwStG enthalten sein können.

  • Zeilen 33 (Änderung): Gemäß § 34 Abs. 1 Satz 4 EStG findet die Tarifvergünstigung des § 34 EStG auf einen Veräußerungsvorgang keine Anwendung, wenn der Steuerpflichtige auf diese Einkünfte ganz oder teilweise § 6b EStG oder § 6c EStG anwendet hat. Da es auch möglich ist, den nach § 6b EStG oder § 6c EStG begünstigten Gewinn ohne Bildung einer Rücklage auf ein anderes begünstigtes Wirtschaftsgut zu übertragen, wenn die Anschaffung/Herstellu...