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Lexikon des internationalen Steuerrechts vom

Rechtstypenvergleich

Dr. Patrick Wittenstein und Dr. Lukas Hilbert

I. Unterschiede in der ertragsteuerlichen Behandlung von Kapital- und Personengesellschaften in Deutschland

Kapital- und Personengesellschaften werden in Deutschland ertragsteuerlich unterschiedlich behandelt. Während Kapitalgesellschaften und andere Körperschaften aus der Sicht des nationalen Steuerrechts als eigenständige Personen gelten und selbst als Steuersubjekte der Körperschaftsteuer unterliegen (Trennungsprinzip), werden bei Personengesellschaften unmittelbar deren Gesellschafter als Steuersubjekte zur Einkommensteuer herangezogen (Transparenzprinzip). Der § 1 KStG enthält einen umfangreichen Katalog von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die – falls sie ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben – der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterliegen. Für deutsche Rechtsformen ist damit i. d. R. geklärt, welches der beiden Steuerregime auf sie Anwendung findet.

II. Vielzahl ausländischer Rechtsformen erfordert Typenvergleich

Das Handels- und Gesellschaftsrecht anderer Staaten sieht darüber hinaus jedoch viele weitere Rechtsformen für Unternehmen vor. Einige dieser Rechtsformen (z. B. die niederländische besl...

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