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Lexikon des internationalen Steuerrechts vom

Informationsaustausch bei Tax Rulings

Thorsten Wagemann

I. Begriff des Tax Rulings

Mit einem sog. Tax Ruling ist üblicherweise die Erteilung eines steuerlichen Vorbescheids oder einer verbindlichen Vorabbeurteilung durch eine Finanzbehörde zur Behandlung eines bestimmten steuerlichen Sachverhalts gemeint. Dabei kann der Inhalt bis hin zu Vereinbarungen zwischen Verwaltung und Steuerpflichtigem über eine individuelle Vorzugsbesteuerung gehen. Damit sind Tax Rulings Mittel, bestimmten Steuerpflichtigen eine vorteilhafte Besteuerung einzuräumen und sie wirken als eine Art von Subvention. Die EU-Kommission nimmt Tax Rulings im Rahmen der Prüfung unzulässiger Beihilfen daher stärker in den Fokus.

Steuerliche „Deals“ zwischen Finanzverwaltung und z. B. ausländischen Investoren sind in Deutschland nicht möglich, da keine gesetzliche Grundlage hierfür vorhanden ist. Eine spezielle Form des Tax Rulings ist das Advance Pricing Agreement (APA) im Bereich der internationalen Verrechnungspreise.

Im deutschen Steuerrecht gibt es als Gestaltungsmittel im Rahmen eines direkten Austausches mit den Finanzbehörden lediglich die tatsächliche Verständigung und die verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO. Tax Rulings sind gegenüber niedrigen gesetzlichen Steuersätzen und s...

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