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Lexikon des internationalen Steuerrechts vom

Europäische Freihandelszone (EFTA)

Thorsten Wagemann

I. Historie und Zielsetzung der EFTA

Die European Free Trade Association (EFTA) oder auch Europäische Freihandelszone wurde durch die Konvention von Stockholm von den Unterzeichnerstaaten Dänemark, Großbritannien, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Schweiz am begründet. Die Konvention trat am in Kraft. Im Jahr 1970 trat Island bei, danach folgten Finnland (1986) und Liechtenstein (1991). Aufgrund ihres Beitritts zur Europäischen Gemeinschaft (EG) vollzogen Dänemark, das Vereinigte Königreich, Portugal sowie Finnland, Österreich und Schweden den Austritt aus der EFTA. Am schlossen die verbliebenen vier EFTA-Mitglieder Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz ein Abkommen zur Erneuerung der EFTA-Konvention (sog. Vaduz-Konvention). Diese trat am in Kraft.

Die EFTA wurde als Gegengewicht zu den Europäischen Gemeinschaften, insbesondere zur 1958 gegründeten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), ins Leben gerufen. Die Einrichtung einer gesamteuropäischen Freihandelszone im Rahmen der sog. Maudling-Verhandlungen der OEEC (Vorläuferorganisation der OECD) war zuvor gescheitert. In der EFTA schlossen sich dann insbesondere jene europäis...

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