Online-Nachricht - Freitag, 22.02.2019

Dieselgate | Klage gegen VW-Händler auf Rücktritt vom Vertrag erfolgreich (vzbv)

Das LG Bremen hat einen VW-Händler verurteilt, dem Käufer eines von einer unzulässigen Abschaltautomatik betroffenen Fahrzeugs den Kaufpreis abzüglich Nutzungsersatz zu erstatten (, nicht rechtskräftig). Hierauf macht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) aufmerksam.

Sachverhalt: Geklagt hat vzbv, nachdem ihm der Verbraucher seinen Zahlungsanspruch abgetreten hatte. Der Klage war ein längerer Schriftwechsel des Verbrauchers mit seinem VW-Händler vorausgegangen. Wie viele andere betroffene Kunden hatte er eine Aufforderung erhalten, an seinem Fahrzeug ein Software-Update durch seinen Vertragshändler aufspielen zu lassen. Er hatte die Sorge, dass die Nachrüstung negative Auswirkungen auf die Motorleistung und den Verbrauch haben könnte. Deshalb forderte er von seinem Händler die Garantie, für etwaige Folgeschäden einzustehen. Dieser Forderung kam der Händler nicht nach, woraufhin der Verbraucher vom Kaufvertrag zurücktrat.

Hierzu führt der vzbv u.a. weiter aus:

  • Dem Kunden ist es nicht zuzumuten, an dem Vertrag festzuhalten. Die Unzumutbarkeit ergab sich laut Gericht bereits aus der „nachhaltigen Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zur Herstellerin“.

  • Wegen der millionenfachen Verwendung der Manipulationssoftware sei es nachvollziehbar, dass der Käufer nicht mehr darauf vertrauen wollte, dass die Nachrüstung in seinem Interesse erfolge. Dieser Vertrauensverlust strahle angesichts der Verbindung zwischen Vertragshändler und der Volkswagen AG auch auf die Beziehung der Kaufvertragsparteien aus.

  • Zudem sei zum Zeitpunkt des Rücktritts nicht auszuschließen gewesen, dass die Installation des Software-Updates zu Folgeschäden führen könnte. Deshalb sei die Forderung des Kunden nach einer Garantie ebenfalls nachvollziehbar.

Hinweis:

Der vzbv hatte seinen Angaben zufolge vergeblich versucht, gegenüber der Volkswagen AG eine weitergehende verbindliche Garantie für die von der manipulierten Software betroffenen Verbraucher durchzusetzen. Die ihm gegenüber abgegebene Garantieerklärung ging dem vzbv nicht weit genug, weil unter anderem Mangelfolgeschäden, zum Beispiel Mehrverbrauch, nicht abgedeckt waren. Mit der Klage sollte nun grundsätzlich geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen Käufer eine angebotene Nachbesserung ablehnen und vom Vertrag zurücktreten können.

Der VW-Händler hat am gegen das Urteil Berufung zum Hanseatischen OLG eingelegt. Der Volltext der Entscheidung des LG ist auf der Homepage des vzbv veröffentlicht.

Quelle: vzbv, Pressemittelung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB NAAAH-08229