Online-Nachricht - Freitag, 22.02.2019

Umsatzsteuer | Haftung beim Handel mit Waren im Internet (BMF)

Das BMF hat sein Schreiben zur Haftung für die Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet ergänzt ( :002).

Das BMF ergänzt sein Schreiben v. wie folgt:

Bis zum wird es nicht beanstandet, wenn dem Betreiber eines elektronischen Marktplatzes anstelle der Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) nach § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG für die in § 22f Abs. 1 Satz 4 UStG genannten Unternehmer der beim zuständigen Finanzamt bis zum gestellte Antrag auf Erteilung der o. g. Bescheinigung (in elektronischem Format oder als Abdruck) vorliegt.

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (Ls)

Fundstelle(n):
NWB DAAAH-08228