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OLG Hamm 28.04.1989 25 U 253/88
Steuerberatung; | Pflicht zur Kenntnisnahme von Mandantenrundschreiben
Rundschreiben des Steuerberaters müssen vom Mandanten nicht gelesen werden. Die Nichtbeachtung von Steuerberater-Informationsbriefen begründet daher nicht den Einwand des Mitverschuldens des Mandanten (; a.A. BGH VersR 1987, 688 und LG Köln DStR 1985, 354).