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Die Besteuerung von Stiftungen
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
Es gibt kein eigentliches Stiftungssteuerrecht. Steuerrechtliche Vorschriften, die für die Stiftung von Bedeutung sind, findet man deshalb über alle Steuergesetze verstreut. Diese gelten i. d. R. nicht ausschließlich für die Stiftung, sondern für alle gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen Körperschaften.
Der erste steuerrechtlich bedeutsame Vorgang ist die Ausstattung der Stiftung mit Stiftungsvermögen. Hieraus können sich sowohl für die Besteuerung des Stifters als auch für die Besteuerung eines Unternehmens des Stifters weitreichende steuerliche Folgen ergeben.
I. Die Stiftungserrichtung
1. Besteuerung des Stifters und seines Unternehmens
Bei der Errichtung einer nicht gemeinnützigen Stiftung fällt eine größere Anzahl von Steuerproblemen für den Stifter und sein Unternehmen an.
Im einzelnen werden von der Stiftungserrichtung folgende Steuerarten auf Seiten des Stifters berührt:
a) Einkommensteuer
Bei der Errichtung einer rechtsfähigen oder nicht rechtsfähigen Stiftung kommt es beim Stifter nur dann zu einer einkommensteuerlichen Belastung, wenn die auf die Stiftung übertragenen Vermögensgegenstände aus eine...