Schädliches Nebengeschäft bei erweiterten Kürzung für Grundstücksunternehmen
Leitsatz
1) Nebengeschäfte, die nicht in der Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes bestehen, sind kürzungsschädlich i.S. des
§ 9 Nr. 1 Satz 2 und 3 GewStG. Kürzungsunschädliche Nebengeschäfte liegen vor, wenn sie als zwingend notwendiger Teil einer
wirtschaftlich sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung und –nutzung angesehen werden können.
2) Die unschädliche Nebentätigkeit muss nicht die einzig denkbare oder im Vergleich zu sämtlichen Alternativen wirtschaftlich
sinnvollste Grundstücksnutzung sein.
3) Die Nebentätigkeit ist nicht schon deshalb kürzungsschädlich, weil sie nicht als geringfügig angesehen werden kann.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2019 S. 342 Nr. 7 BB 2019 S. 470 Nr. 9 DB 2019 S. 15 Nr. 8 DStR 2019 S. 8 Nr. 26 DStRE 2019 S. 896 Nr. 14 EFG 2019 S. 373 Nr. 5 EStB 2019 S. 284 Nr. 7 KÖSDI 2019 S. 21179 Nr. 4 StB 2019 S. 44 Nr. 3 StB 2019 S. 85 Nr. 4 VAAAH-07733
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