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FG Münster Urteil v. - 5 K 2661/16 E

Gesetze: EStG § 18 Abs 1; EStG § 20 Abs 1 Nr 7; EStG § 20 Abs 2 Satz 1 Nr 7; EStG § 20 Abs 2 Satz 2; EStG § 20 Abs 4; EStG § 4 Abs 4

Verlust aus Darlehensausfall

Betriebliche Veranlassung, endgültiger Ausfall, Insolvenz

Leitsatz

1) Der Verlust aus dem Ausfall eines Darlehens, das einem befreundeten, sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindenden Freiberufler gewährt wurde, kann bei den Einkünften des Stpfl. aus selbständiger Tätigkeit nicht berücksichtigt werden, wenn eine betriebliche Veranlassung der Darlehensgewährung nicht gegeben ist.

2) Der Verlust aus dem Ausfall eines Darlehens ist erst in dem Veranlagungszeitraum bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen, in dem der Forderungsausfall endgültig feststeht. Dies ist regelmäßig erst mit Abschluss des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners der Fall.

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 406 Nr. 8
BBK-Kurznachricht Nr. 10/2019 S. 449
DStR 2019 S. 6 Nr. 31
DStRE 2019 S. 1117 Nr. 18
StB 2019 S. 82 Nr. 4
UAAAH-07729

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FG Münster, Urteil v. 20.12.2018 - 5 K 2661/16 E

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