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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 4 K 165/15

Gesetze: ZK Art. 220 Abs. 2 Buchst. b; KN Unterposition 1902 3010; KN Unterposition 1902 3090; KN Unterposition 2104 1000; Verordnung (EG) Nr. 635/2005

Zollrechtliche Einreihung von Instantnudelgerichten mit gekochten und getrockneten Nudeln - Vertrauensschutz

Leitsatz

1. Instantnudelgerichte, bei denen der Nudelblock und die weiteren Zutaten in getrennten Beuteln vorliegen, sind keine "Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen" im Sinne der Unterposition 2104 1000 KN (Aufgabe ).

2. Erkennbar ist ein Irrtum im Sinne von Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK, wenn es zwei Einreihungsverordnungen mit widersprüchlicher Begründung gibt.

Fundstelle(n):
SAAAH-07721

Preis:
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Finanzgericht Hamburg , Urteil v. 18.12.2018 - 4 K 165/15

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