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FG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - 7 V 7203/18 EFG 2019 S. 397 Nr. 5

Gesetze: UStG § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 2, GG Art. 12, GG Art. 3 Abs. 1, FGO § 114

Einstweilige Anordnung

keine Verpflichtung zur Erteilung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke an steuerlich unzuverlässigen Steuerpflichtigen

Leitsatz

1. Steuerpflichtige, die ernsthaft erklären, ein selbstständiges gewerbliches oder berufliches Tätigwerden zu beabsichtigen, haben mittelbar aus § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG einen Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke. Dies gilt allerdings nicht, wenn objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Steuerpflichtige eine ihm zugeteilte Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke in betrügerischer Weise verwenden wird.

2. Steuerlich unzuverlässigen Steuerpflichtigen kann die Erteilung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke versagt werden, um ihnen so den Marktzugang zu erschweren und damit die Verkürzung von Umsatzsteuer zurückzudrängen. Dagegen bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 11/2019 S. 500
DStR 2019 S. 6 Nr. 24
DStRE 2019 S. 1084 Nr. 17
EFG 2019 S. 397 Nr. 5
TAAAH-07712

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FG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 10.01.2019 - 7 V 7203/18

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