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BFH 22.11.2018 V R 65/17, BBK 5/2019 S. 202

Umsatzsteuer | Bruchteilsgemeinschaft ist keine umsatzsteuerliche Unternehmerin (mehr)

Eine Bruchteilsgemeinschaft i. S. von § 741 BGB ist keine Unternehmerin nach § 2 Abs. 1 UStG: Sie schuldet daher weder Umsatzsteuer noch ist sie zum Vorsteuerabzug berechtigt. Vielmehr ist der einzelne Gemeinschafter Schuldner der anteilig auf ihn entfallenden Umsatzsteuer und anteilig zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Im [i]Gemeinschaftliche Erfindung führte zu einer BruchteilsgemeinschaftStreitfall hatte der Kläger zusammen mit weiteren Personen medizinische Erfindungen getätigt und diese gegen Lizenzzahlungen einer KG zur weiteren Vermarktung überlassen. Der Kläger und die übrigen Erfinder bildeten eine Bruchteilsgemeinschaft. Das Finanzamt setzte die Umsatzsteuer gegenüber den einzelnen Erfindern fest, soweit die Umsätze auf sie entfielen. Der BFH bestätigte dies, weil die Erfindergemeinschaft als Bruchteilsgemeinschaft keine Unternehmerin war.

Hinweis:

Der [i]Änderung der RechtsprechungBFH ändert damit seine bi...

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