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BBK Nr. 5 vom

Bearbeitung und Plausibilisierung immaterieller Vermögensgegenstände

KMU-Jahresabschluss – Best Practice Teil 2

Wolfgang Eggert

Nachdem in der letzten Ausgabe die unterschiedlichen Auftragsarten für die Jahresabschluss-Erstellung besprochen wurden, dreht sich der zweite Teil der Beitragsreihe zur „Best Practice“ um die immateriellen Vermögensgegenstände; der Geschäfts- oder Firmenwert wird dabei in einem gesonderten Teil besprochen. Ziel der Reihe ist, den sinnvollen Mindestumfang für die Bearbeitung der einzelnen Positionen leicht verständlich zusammenzufassen. Eine Übersichtsseite zu allen bisher erschienenen Teilen der Reihe finden Sie in der NWB Datenbank unter NWB DAAAH-06968.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Gesetzliche Regelung zum Ausweis

Das Gesetz listet nach § 266 Abs. 2 A. I. HGB als immaterielle Vermögensgegenstände selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte, entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten, den Geschäfts- oder Firmenwert sowie die auf diese Positionen geleistete Anzahlungen.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind – unter den üblichen Voraussetzungen – zwingend zu aktivieren.

Für bestimmte selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anla...

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